Empfehlung für Eltern zum Verhalten im Verdachts- und Krankheitsfall von Covid 19 in Schulen und Kita´s
KREIS HÖXTER
DER LANDRAT
SARS-CoV-2
Wie kann man sich an Covid-19 anstecken? | Anstecken kann sich, wer Kontakt zu erkrankten oder infizierten Personen hat. Die Ansteckung erfolgt über kleinste Tröpfchen beim Sprechen, Husten und Niesen. Indirekt werden virenhaltige Tröpfchen von Händen, z.B. beim Händeschütteln, übertragen.
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Erste Anzeichen/Symptome |
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Ablauf im Verdachtsfall zuhause | Falls eine Erkrankung befürchtet wird oder Symptome zu erkennen sind, muss Ihr Kind zuhause bleiben. Kontaktieren Sie ihren Hausarzt telefonisch. Auch beim Kontakt zu jemandem mit Erkrankungsverdacht oder mit Symptomen muss Ihr Kind zuhause bleiben. Informieren Sie die Schul- oder Kita-Leitung.
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Maskenpflicht in der Schule | Auf dem Schulweg, auf dem Schulgelände und in der Schule ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Davon ausgenommen ist der feste Sitzplatz. Ist ein Tragen aus pädagogischen Erfordernissen nicht vereinbar, muss der Mindestabstand von 1,5 Meter beachtet werden. Eltern bzw. Schüler/innen sind dafür verantwortlich, ausreichend Mund-Nase-bedeckungen vorzuhalten. Lehrkräfte können im Unterricht von einer Mund-Nasen-Bedeckung absehen, wenn sie den Mindestabstand von 1,5 Meter einhalten.
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Ablauf bei Kindern in der Schule/Kita | Treten während des Unterrichts in der Schule/während des Aufenthalts in der Kita Symptome auf oder stellt sich heraus, dass ein Kind erkrankt ist oder engen Kontakt zu einem Erkrankten hatte, wird es umgehend separiert und muss von den Erziehungsberechtigten abgeholt werden und sich in häusliche Quarantäne begeben. Lassen Sie bei Ihrem Hausarzt einen Test auf SARS-CoV2 durchführen Bei einem bestätigten Fall, der Kontakt in der Einrichtung hatte, erstellen Leitung und Lehrer/Erzieher eine Kontaktliste. Betroffene werden vom Gesundheitsamt kontaktiert (bitte die Kontaktierung abwarten!!).
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Bei Lehrern/Erziehern | Treten während des Unterrichts in der Schule/während des Aufenthalts in der Kita Symptome auf oder stellt sich heraus, dass ein Lehrer/Erzieher erkrankt ist oder engen Kontakt zu einem Erkrankten hatte, muss er umgehend die Schule/Einrichtung verlassen und sich in häusliche Quarantäne begeben. Bei einem bestätigten Fall, der Kontakt in der Einrichtung hatte, erstellen Leitung und Lehrer/Erzieher eine Kontaktliste. |
Kontaktaufnahme durch das Gesundheitsamt | Die Kontaktaufnahme zu Erkrankten und Kontaktpersonen erfolgt durch das Gesundheitsamt. Weitere Maßnahmen werden durch das Gesundheitsamt angeordnet. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie betroffen sind, bleiben Sie zuhause.
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Kontaktpersonen Kategorie 1 |
Maßnahmen:
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Kontaktpersonen Kategorie 2 |
Maßnahmen:
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Kontakte zu Kontaktpersonen von bestätigten Fällen
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Quarantäne und Testung | Eine 14-tägige Quarantäne wird angeordnet, wenn Ihr Kind Kontakt zu einer infizierten Person hatte. Am fünften bis siebten Tag nach dem Kontakt wird Ihr Kind auf das Coronavirus getestet, um eine mögliche Infektion frühzeitig nachweisen zu können. Eine frühere Testung könnte zu einem falschen Ergebnis führen
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Testung | Wenn es einen Fall einer positiv getesteten Person in der Schule/Kita gibt, wird nach fallbezogener Einschätzung des Gesundheitsamtes das jeweilige Umfeld, bis hin zur gesamten Schule getestet und Maßnahmen für einzelne Personen, Klassen, Gruppen u.ä. festgelegt.
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Meldung | Schulen und Gemeinschaftseinrichtungen sind, nach § 34 IfSG, verpflichtet, sowohl den Verdacht einer Erkrankung, als auch das Auftreten eines Covid-19 Falles in der Schule dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden.
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Rückkehr in die Einrichtung | Eine Rückkehr in die Schule/Einrichtung ist vorgesehen, nach Ende der häuslichen Quarantäne und mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit.
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Einfacher Schnupfen | Bei einfachem Schnupfen müssen die Kinder zu Hause gelassen werden und 24 Stunden auf weitere Symptome beobachtet werden. Treten keine weiteren Symptome auf, können sie am nächsten Tag wieder in die Schule. Die Eltern müssen, in dem Fall, eine entsprechende Mitteilung an den Klassenlehrer machen. (Info vom Ministerium für Schule und Bildung NRW vom 03.08.) |
Stand 20.08.2020